Unsere Leistungen richten sich an all jene, die etwas Bleibendes schaffen möchten
Als professioneller und kompetenter Partner unterstützt die smt BeratungsManufaktur Privatpersonen, Unternehmer und NPO sowie all jene, die ihr Vermögen in eine Stiftung einbringen.
Private Stifter bewirken gesellschaftliche Veränderungen
Rund zwei Drittel der Stifterinnen und Stifter in Deutschland sind Privatpersonen. Ihr Beweggrund zu stiften liegt oft darin, anderen in Form einer gemeinnützigen Stiftung oder der eigenen Familie im Rahmen einer (nichtgemeinnützigen) Familienstiftung Dauerhaftes zu hinterlassen.
Stiftungen sind somit eine Möglichkeit sich mit privatem Vermögen – idealerweise zu Lebzeiten – philanthropisch zu engagieren. Der Reiz des Stiftens liegt für Stiftende darin, dauerhaft einen Zweck zu erfüllen, der ihnen besonders am Herzen liegt.
Stiftungen zur Nachfolgeplanung und für das Engagement von Unternehmen
Neben privaten Stiftern treten vermehrt auch Unternehmen als Stiftende auf. Privatrechtliche Unternehmen jeder Gesellschaftsform können sich im Rahmen einer Stiftung gemeinnützig engagieren. Mit einer Stiftung bündeln Unternehmen ihr vielfältiges Engagement und gestalten dieses unabhängig vom Tagesgeschäft.
Die Unternehmensstiftung oder auch die unternehmensverbundene Stiftung bieten interessante Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Nachfolgeplanung für Unternehmen. Dadurch wird langfristig generationsübergreifend der Bestand eines Familienunternehmens abgesichert.
Gemeinnützige Organisationen wählen Stiftungen für einzelne Projekte
Die Errichtung einer Stiftung kann für gemeinnützige Organisationen äußerst sinnvoll sein. So entscheiden sich immer häufiger Vereine dazu, ihren Vereinszweck oder Teile davon in einer Stiftung abzusichern.
Auch für sonstige gemeinnützige Einrichtungen (z.B. gGmbH, gemeinnützige Genossenschaft), die beispielsweise einen Bereich ihres Unternehmens ausgliedern möchten, bietet es sich an, einzelne Projekte im Rahmen einer Stiftung auszugliedern und auf eigene Füße zu stellen sowie andere Förderer zu gewinnen.
Stiftungen der öffentlichen Hand und kommunale Stiftungen mit mehr Flexibilität
Auch die öffentliche Hand in Form von Gebietskörperschafen sowie in Form von Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts (Bund, Länder und Gemeinden) kann Stiftungen errichten. Diese Stiftungen erfüllen ohne die Zwänge des Haushaltsrechts einen gemeinnützigen Zweck. Damit ermöglichen Stiftungen der öffentlichen Hand mehr Flexibilität in der Mittelverwendung.
Aufgrund der Sensibilität im Umgang mit öffentlichen Mitteln empfiehlt es sich hier ganz besonders, auf einen neutralen, professionellen Treuhänder zurückzugreifen.
Stiftungen von Kirchen und Religionsgemeinschaften haben eine lange Geschichte
Kirchliche Stiftungen haben eine lange Historie. Nicht nur Kirchen, sondern alle Religionsgemeinschaften, können Stiftungen errichten.
Kirchliche Stiftungen sind Stiftungen, deren Zweck es ist, ausschließlich oder überwiegend kirchlichen Aufgaben zu dienen. Kirchliche Stiftungen weisen eine organisatorische Verbindung zu einer Kirche auf. Stiftungszweck einer kirchlichen Stiftung kann alles sein, was dem umfassenden kirchlichen Auftrag, dem Gemeinwohl dient, wie z. B. Kindergärten oder Krankenhäuser.
Maßgeschneiderte Leistungen für Ihre Bedürfnisse
Mit unserer umfassenden Expertise in allen Bereichen des Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrechts und einem modular aufgebauten Dienstleistungsangebot begleiten wir Sie je nach Wunsch und Bedarf von Ihrer Stiftungsidee bis hin zur fachgerechten Stiftungsverwaltung – ganzheitlich und zugeschnitten auf Ihre individuellen Bedürfnisse.
Stiftungsberatung
Wir unterstützen Sie mit unserer Beratung bei Ihrem Engagement, damit Ihr Wirken nach außen sichtbar wird.
Stiftungsmanagement
Wir übernehmen Ihr Stiftungsmanagement, damit Sie mehr Zeit und Raum für Ihr Wirken haben.
Gründung
Wir begleiten Sie bei der Gründung Ihrer Stiftung, damit Ihre Vision eine individuelle Handschrift trägt und erfolgreich Realität wird.